By Margitta on Montag, 01. Februar 2016
Category: Über uns

Von der Idee, Asylbewerber zu integrieren – Teil 2

Nach dem ersten erfolglosen Anlauf (siehe weiter unten) konnte uns ein weiterer junger Mann vorgestellt werden, der die von uns angebotene Aufgabe übernehmen wollte. Ein erstes Kennenlernen verlief auch dieses Mal wunderbar unproblematisch: Der junge Mann aus Somalia strahlte uns die ganze Zeit an. Die Anfahrt zu uns hatte er allein bewältigt.

Mit dem bereits bekannten und schnell ausgefüllten Formular - Antrag „Ausländerbeschäftigung" machte er sich auf den Weg zur Ausländerbehörde. Diese stellte daraufhin einen Antrag an die Arbeitsagentur mit der Bitte um Erteilung einer Arbeitsgenehmigung. Reine Formsache, dachten wir. Denn schließlich sind alle mit der Übereinkunft einverstanden und die gesetzlichen Bestimmungen werden eingehalten. Innerhalb der nächsten 14 Tage, so meinten wir, würde unsere Firma einen engagierten Mitarbeiter mehr beschäftigen...


Aber so einfach ging es dann doch nicht. Wir warteten: Eine Woche, zwei Wochen, drei Wochen, vier Wochen. In dieser Zeit wurde die ganze Belegung der bisherigen Gemeinschaftsunterkunft ausgewechselt, auch der junge Somalier zog um. Nach gut vier Wochen waren alle der Meinung, dass einmal vor Ort nachgefragt werden sollte, wo denn nun dieses Anliegen gerade bearbeitet wird. Gesagt – getan. Der Bescheid an den inzwischen unter neuer Adresse gemeldeten Antragsteller war an die veraltete Adresse geschickt worden und konnte daher nicht zugestellt werden.

Aber immerhin wurde ihm eine Kopie des ablehnenden Bescheides ausgehändigt: „Mit Schreiben vom … hat uns die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, dass die Zustimmung zu der o.g. Tätigkeit nicht erteilt wird, da die Beschäftigung zu vergleichsweise ungünstigeren Arbeitsbedingungen erfolgen soll. Eine inhaltliche Überprüfung Ihrer beantragten Beschäftigung erfolgte im Rahmen einer arbeitsmarktlichen Stellungnahme. Leider müssen wir Ihnen daher mitteilen, dass die von Ihnen beantragte Tätigkeit nicht genehmigt werden kann."

Absicherung durch Minijob, gesetzlicher Mindestlohn, Stundenbasis – was kann daran als „ungünstigere Arbeitsbedingungen" verstanden werden? Aber so leicht geben wir uns nicht geschlagen und bleiben dran...

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